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AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 22.03.2013


Neue Förderrichtlinie des BMBF: Innovative Forschungskooperationen im Bereich Chancengerechtigkeit. Einsendeschluss: 15. November 2013
AVIVA-Redaktion

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt zwei Millionen Euro im Förderbereich "Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und Forschung" zur Verfügung.




Die Bundesregierung hat sich laut Internetauftritt des BMBF zum Ziel gesetzt, "die Chancen von Frauen in Bildung und Forschung, Beruf und Gesellschaft zu fördern und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen." Darüber hinaus solle das Innovationspotential der Genderforschung für wissenschaftliche Impulse und gesellschaftliche Veränderungen genutzt werden. Hierfür gibt das BMBF eine neue Förderrichtlinie zum Ausbau von innovativen Forschungskooperationen und zur Stärkung der Netzwerktätigkeit im Förderbereich Chancengerechtigkeit bekannt.

Bundesministerin Wanka betont die Bedeutung der Genderforschung

Anlässlich des Weltfrauentages betonte Bildungs- und Forschungsministerin Johanna Wanka (CDU) die Bedeutung der Genderforschung. In der Medizin beispielsweise könne sie bei der maßgeschneiderten Therapie von Krankheiten bei Männern und Frauen helfen. In dem medizinischen Verbundvorhaben "Geschlechtersensible Forschung in Epidemiologie, Neurowissenschaften und Genetik/Tumorforschung" gingen Forscher_innen diesbezüglich unter anderem der Frage nach, warum Schilddrüsenkarzinome bei Frauen häufiger vorkommen als bei Männern, oder welchen Einfluss Hormone auf die Gedächtnisleistung von (gesunden) Frauen haben.

Auch wenn es darum geht, die Anzahl von Frauen in den Gestaltungspositionen unserer Gesellschaft zu erhöhen, so Wanka, bräuchten wir die Erkenntnisse der Genderforschung. "Erst müssen wir wissen, warum so viele begabte Wissenschaftlerinnen die Hochschulen nach der Promotion verlassen, dann können wir geeignete Gegenmaßnahmen entwickeln und die Potentiale der Frauen für Wissenschaft und Forschung erhalten."

Gegenstand der Förderung

Die neue Förderrichtlinie bezieht sich auf Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von innovativen Forschungskooperationen sowie zur Stärkung des Erfahrungsaustausches und der Netzwerktätigkeit im Förderbereich Chancengerechtigkeit. Darunter fallen in erster Linie Fachveranstaltungen oder Workshops, aber auch andere Maßnahmen, die geeignet sind, kurzfristig zur Kooperations- und Vernetzungsförderung beizutragen. Die Maßnahmen sollen sich mit der Integration von Genderaspekten insbesondere in der Medizin, in der wirtschaftswissenschaftlichen oder der naturwissenschaftlich-technischen Forschung oder mit bislang vernachlässigten Themen der Genderforschung befassen. Sie sollen die Entwicklung von gleichstellungspolitischen Empfehlungen und Strategien in Bildung, Forschung und Wissenschaft unterstützen, sowie zum Wissenschafts-Praxis-Dialog beitragen. Außerdem sollen die Maßnahmen bestehende innovative Ansätze und neue Ergebnisse im Sinne von Transfer und Verstetigung öffentlichkeitswirksam und überregional präsentieren.

Projektskizzen können noch bis zum 15. November 2013 eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bmbf.de


(Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung)


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Beitrag vom 22.03.2013

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